Sanierungs - und Insolvenzberatung

Die hohe Zahl der Insolvenzen von Unternehmen aus Industrie, Wirtschaft, Handel und Dienstleistung ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch arbeitsmarktpolitisch als katastrophal zu bezeichnen. Der Gesetzgeber hat mit der Insolvenzrechtsreform, die zum 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, die Rechte und Pflichten der Gläubiger und Schuldner fundamental geändert. Grundlegendes Ziel des neuen Gesetzwerkes: Durch eine frühzeitigere Verfahrenseröffnung soll mehr Masse erhalten bleiben.Statt der Liquidation legt das Recht den Schwerpunkt auf die Unternehmenssanierung. 

Durch die gesetzlichen Neuregelungen war absehbar, dass die Nachfrage nach Sanierungsberatungen steigen wird. Wir sind der Ansicht, dass die Sanierungsplanung vorrangig aber nicht nur eine rein steuerliche oder juristische Aufgabe sein kann. Vielmehr muss eine ganzheitliche, betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise die zur Sanierung anstehenden Unternehmen mit all ihren Liefer- und Leistungsverpflichtungen erfassen. 

Wie bieten in diesem Bereich insbesondere an:

- Bestandsaufnahme und betriebswirtschaftliche Analyse
- Gemeinschaftliche Entwicklung von Sanierungskonzepten
- Begleitung bei Sanierungsgesprächen
- Nachfolgeregelungen im Bereich der Unternehmensleitung

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